Nach der höchstrichterlichen Rspr. sind durch Cum/Cum-Geschäfte erlangte Steuervorteile wegen fehlenden Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums (§ 39 Abs. 2 AO) oder eines Missbrauchs rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten (§ 42 AO) in konkreten Einzelfällen illegal. Als Konsequenz ist die Anrechnung bzw. Erstattung der KapESt zu versagen. Aktuell ist zu befürchten, dass die Finanzverwaltung einen Großteil illegaler Cum/Cum-Transaktionen im Bankenbereich mit Wirkung für die Vergangenheit nicht aufgreifen wird.
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