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Zur Zulässigkeit der Überschreibung von Völkervertragsrecht durch innerstaatliches Gesetz ('Treaty override')

机译:关于国家法律是否可以凌驾国际条约法(“条约优先”)

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摘要

1. § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG verpflichtet das vorlegende Gericht nicht, auf jede denkbare Rechtsauffassung einzugehen. Für die Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage ist grds. die Rechtsauffassung des vorlegenden Gerichts maßgebend, sofern diese nicht offensichtlich unhaltbar ist. 2. Aus Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG folgt, dass völkerrechtlichen Verträgen, soweit sie nicht in den Anwendungsbereich einer anderen, spezielleren Öffnungsklausel -insb. Art. 23-25 GG - fallen, innerstaatlich der Rang eines einfachen (Bundes-)Gesetzes zukommt. 3. Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG schränkt die Geltung des lex-posterior-Grundsatzes für völkerrechtliche Verträge nicht ein. Spätere Gesetzgeber müssen - entsprechend dem durch die Wahl zum Ausdruck gebrachten Willen des Volkes - innerhalb der vom GG vorgegebenen Grenzen Rechtsetzungsakte früherer Gesetzgeber revidieren können. 4. Die Verfassungswidrigkeit völkerrechtswidriger Gesetze lässt sich nicht unter Rückgriff auf den ungeschriebenen Grundsatz der Völkerrechtsfreundlichkeit des GG begründen. Dieser Grundsatz hat zwar Verfassungsrang, beinhaltet jedoch keine verfassungsrechtliche Pflicht zur uneingeschränkten Befolgung aller völkerrechtlichen Normen. Aus dem Rechtsstaatsprinzip kann ein (begrenzter) Vorrang des Völkervertragsrechts vor dem (einfachen) Gesetz oder eine Einschränkung des lex-posterior-Grundsatzes nicht abgeleitet werden.
机译:1. BVerfGG的第80条第(2)款第1项并不强迫审理法院进入所有可能的法律观点。为了评估问题与决策的相关性,grds。推荐法院的法律意见具有权威性,除非显然不是站不住脚的。 2.从《基本法》第59.2条第1款中可以得出,国际法合同,只要它们不属于另一个更具体的开篇条款的范围,尤其是。 23-25 GG-属于简单(联邦)法律的范畴。 3.《基本法》第59.2条第1款并不限制国际条约的后验原则的有效性。后来的立法者必须按照人民的意愿,能够在《基本法》规定的范围内修改以前的立法者的立法行为。 4.根据政府对国际法友好的不成文原则,不能证明违反国际法的法律违宪。尽管该原则具有宪法地位,但并不强加任何宪法义务以完全遵守所有国际准则。不能从法治中得出国际合同法对(简单)法律的(有限)优先权或对后验原则的限制。

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    《Der Betrieb》 |2016年第8期|453-453|共1页
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