首页> 外文期刊>Der Betrieb >Anwendungsfragen zu den Regelungen im JStG 2009 zur Besteuerung von Betrieben gewerblicher Art und Eigengesellschaften von juristischen Personen des öffentlichen Rechts
【24h】

Anwendungsfragen zu den Regelungen im JStG 2009 zur Besteuerung von Betrieben gewerblicher Art und Eigengesellschaften von juristischen Personen des öffentlichen Rechts

机译:关于法规法规的申请问题征收公法法人商业性质和业主税务

获取原文
获取原文并翻译 | 示例
           

摘要

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird die bisherige Rn. 28 des BMF-Schreibens vom 12.11.2009 (BStBl. I 2009 S. 1303 = DB 2009 S. 2520) durch folgende neue Rn. 28 und 28a ersetzt: „28 Die gesamten Verluste aus den einzelnen Dauerverlustgeschäften, die sich handelsrechtlich vor Verlustübernahme oder einer anderweitigen Verlustkompensation ergeben, müssen nachweislich von der jPöR als Gesellschafter getragen werden. Dies gilt auch, wenn sich bei der Gesellschaft selbst handelsrechtlich in der Summe kein Verlust ergibt. Für die Tragung der Verluste ist es nicht notwendig, dass die Verluste jährlich seitens der jPöR mittels Einlagen ausgeglichen werden. Es reicht aus, dass sie von der jPöR wirtschaftlich im Ergebnis getragen werden. Maßgebend sind die Verhältnisse des Einzelfalls. Sind mehrere jPöR Gesellschafter, so müssen die gesamten Verluste nachweislich von diesen beteiligten jPöR getragen werden. Die jeweilige Verlusttragungspflicht kann sich hierbei sowohl nach Maßgabe der Beteiligungsquote als auch nach anderen, nachprüfbar vernünftigen Aufteilungsmaßstäben richten. 28a Beispiel: Die Gemeinden A und B sind jew. zur Hälfte Gesellschafter einer GmbH, die in A und B jew. ein Bad betreibt. Beide Bäder erzielen Dauerverluste. Die beiden Gemeinden haben eine von der Beteiligungsquote abweichende Verlusttragung vereinbart. Diese legt fest, dass die (Teil)Verluste nach Maßgabe der im jeweiligen Gemeindegebiet entstehenden Bäderverluste zu tragen sind. Die vorliegende Verlusttragungsvereinbarung ist anzuerkennen. Damit ist die GmbH eine Eigengesellschaft i.S.d. § 8 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 KStG."
机译:参考与各国最高税务机关的讨论结果,之前的RN。28岁的BMF信件为12.11.2009(BSTBL。I 2009 p.1303 = DB 2009 p.2520)通过以下新的RN 。28和28A取代:“28JPÖR作为股东,必须宣誓支持损失损失损失或其他损失赔偿损失的各个连续损失交易的总损失。这也适用,如果公司不会产生甚至商法损失。损失的损失是每年押金抵消的损失所必需的。它们是由JPÖR经济学进行的。决定性是个人案件的比例。如果若干JPÖR股东,所有损失必须被证明是这些参与者JPÖR。可以根据投资率以及其他可验证合理的分裂杆报告各种损失损失。 28A示例:Municipal A和B是犹太人。一个GmbH的半股东,它在A和B犹太人中运营了一个浴缸。两个浴室都达到持续损失。两名市政当局已同意偏离投资率的损失减少。这决定了(部分)损失应根据各自市内生成的浴池抵制。本亏损开关协议得到认可。这是GmbH一个单独的公司I.S.D.§8第8段。7句子1号。2 kstg。“

著录项

  • 来源
    《Der Betrieb》 |2021年第33期|1843-1844|共2页
  • 作者

  • 作者单位
  • 收录信息
  • 原文格式 PDF
  • 正文语种 ger
  • 中图分类
  • 关键词

相似文献

  • 外文文献
  • 中文文献
  • 专利
获取原文

客服邮箱:kefu@zhangqiaokeyan.com

京公网安备:11010802029741号 ICP备案号:京ICP备15016152号-6 六维联合信息科技 (北京) 有限公司©版权所有
  • 客服微信

  • 服务号