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【24h】

Keine Haftung des Erwerbers für erdiente Dyna- mik bei einem Betriebsübergang in der Insolvenz

机译:不责任在破产过渡中获得达尼亚的收购方

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摘要

Redaktioneller Hinweis: Das Urteil des BAG stimmt in wesentlichen Teilen mit dem im Verfahren 3 (Az. AZR 878/16) überein. Es wird deshalb hier nur in Auszügen wiedergegeben. Der Kläger in diesem Verfahren ist 1950 geboren und bezieht aufgrund der endgehaltsbezogenen Versorgungszusage aus der Gesamtbetriebsvereinbarung von 1979 seit dem 01.08.2015 von der Beklagten und dem PSV eine betriebliche Altersrente. Der PSV hat seinen Anteil der Betriebsrente auf Basis des Gehalts des Klägers zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung berechnet. Der Kläger ist der Auffassung, die Beklagte habe ihm auf Basis seines letzten Bruttomonatsgehalts eine betriebliche Altersrente abzüglich des vom PSV geleisteten Betrags zu zahlen. 1... 30 Ⅰ.... Ⅱ. 1. ... 3. Die Klage ist nur in dem vom LAG erkannten Umfang begründet. Die Beklagte ist nicht verpflichtet, dem Kläger eine Betriebsrente zu gewähren, deren Höhe sich nach den Bestimmungen der PO 1979 unter bloßem Abzug des Zahlbetrags, den der Kläger aufgrund der Insolvenz seiner früheren Arbeitgeberin vom PSV erhält, errechnet. Ein solcher Anspruch ergibt sich nicht aus § 613a Abs. 1 BGB i.V.m. der PO 1979.
机译:编辑说明:袋子的判断与根据程序3(AZ 878/16)的必要条件同意。因此,仅在摘录中被复制。该程序的原告诞生于1950年,并于1979年自1979年以来的总薪资相关的薪酬承诺,自1979年以来,从被告,PSV一直是公司退休养老金。 PSV根据破产开放时基于原告的薪水计算其份额份额。申请人认为,被告必须根据他最后每月工资的基础支付他公司退休养恤金减去PSV支付的金额。 1 ...30Ⅰ....Ⅱ。 1. ... 3.诉讼仅在滞后承认的范围内有合理。被告没有义务向申请人授予公司养老金,其金额根据PO 1979的规定根据申请人因其前雇主雇主的破产而收到的支付金额而计算。这种权利不是从§613a(1)bgb i.v.m.的索赔.PO 1979。

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  • 来源
    《Der Betrieb》 |2021年第22期|1211-1212|共2页
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