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Lohnsteuerliche Aspekte des Homeoffice

机译:工资税方面的宿舍

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摘要

Nach § 9 Abs.5i.V.m.§4 Abs.5 Satz 1 Nr. 6b Satz 1 EStG kann ein Arbeitnehmer Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nicht als Werbungskosten abziehen. Dies gilt nach Satz 2 der Vorschrift nicht, wenn für die berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. In diesem Fall wird die Höhe der abziehbaren Aufwendungen auf 1.250 € begrenzt (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 3 Hs. 1 EStG). Die Beschränkung der Höhe nach gilt nicht, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung bildet (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 3 Hs. 2 EStG). Der Stpfl. ist in diesen beiden Fällen auf einen häuslichen Arbeitsplatz angewiesen, weshalb das Gesetz typisierend davon ausgeht, dass Aufwendungen hierfür (nahezu) ausschließlich betrieblich/beruflich veranlasst sind, obwohl auch insoweit eine private Nutzung des Raums nicht überprüft und damit nicht ausgeschlossen werden kann.
机译:根据§9ABS.5i.v.m.§4ABS.5句子1号。6B句子1 estg,员工不能扣除家庭办公室的费用作为广告成本。如果没有其他工作场所可用于专业活动,则这在监管的第2章后不适用。在这种情况下,可抵扣费用的数额将限制为1,250欧元(§4段。5句子1号。6B句子3 Hs。1 estg)。如果研究形成了整个专业活动的中心,则该金额的限制不适用(§4段。5句子1号。6B句子3 HS。2 estg)。斯特普。如果在这两种情况下,这取决于国内工作场所,这就是为什么法律假设费用最初是完全运营/专业人士,尽管在这方面无法检查房间的私人使用,因此不能被排除在外。

著录项

  • 来源
    《Der Betrieb》 |2019年第33期|1810-1815|共6页
  • 作者

    Stephan Geserich;

  • 作者单位
  • 收录信息
  • 原文格式 PDF
  • 正文语种 ger
  • 中图分类
  • 关键词

  • 入库时间 2022-08-18 22:14:39

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