Die SPD plant, die Vermögensteuer in Deutschland zu erneuern, um mehr Gerechtigkeit zu schaffen und der Vermögenskonzentration entgegenzuwirken. Dazu gilt, aus juristischer Perspektive Folgendes festzuhalten: I. Das Grundgesetz erlaubt eine Vermögensteuer. Das Bundesverfassungsgericht erkennt die grundsätzliche Zuläs-sigkeit einer Vermögensbesteuerung an, hat jedoch 1995 das damalige Vermögensteuergesetz für verfassungswidrig erklärt, weil es bei einem einheitlichen Steuertarif von einem Prozent das Gesamtvermögen zum aktuellen Marktwert, die Immobilien aber nach veralteten Einheitswerten mit zehn bis 20 Prozent der Verkehrswerte bewertet hatte.
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