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【24h】

Droht der Zeitarbeitsbranche neuer (und weiterer) Ungemach?

机译:临时就业部门是否面临新的(和进一步的)困难的风险?

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摘要

Wird ein Leiharbeitnehmer von einem Verleiher an einen Entleiher überlassen, hat dieser ab dem ersten Tag des Einsatzes einen Anspruch auf Gleichstellung hinsichtlich der wesentlichen Arbeitsbedingungen (einschließlich des Entgelts), die einem vergleichbaren Stammbeschäftigten im Betrieb des Entleihers gewährt werden (sog. Equal Treat-ment) - so der gesetzliche Grundsatz in § 8 Abs. 1 Satz 1 AÜG, der in der Praxis jedoch die Ausnahme darstellt. Die mit Leiharbeitnehmern abgeschlossenen Arbeitsverträge enthalten nämlich regelmäßig eine Bezugnahmeklausel auf ein Tarifwerk der Zeitarbeit (BAP/DGB oder iGZ/DGB), um so den Gleichstellungsgrundsatz auszuschließen. Für das sog. Equal Pay, also die Gleichstellung hinsichtlich des Entgelts, ist dies seit dem 01.04.2017 nur noch eingeschränkt möglich. Eine entsprechende Abweichung ist grundsätzlich auf die ersten neun Monate der Überlassung des Leiharbeitnehmers an einen Entleiher beschränkt (§ 8 Abs. 2 und 4 Satz 1 AÜG), es sei denn, es kommt ein sog. Branchenzuschlagstarifvertrag zur Anwendung (§ 8 Abs. 4 Satz 2 und 3 AÜG).
机译:如果将临时工从租用人转移到租用人,则从分配的第一天起,租用人有权获得与租用人公司中可比较的正规雇员的基本工作条件(包括薪酬)相同的待遇(所谓的平等待遇) )-这是AÜG第8(1)条第1句中的法律原则,但实际上是例外。与中介机构工作者签订的雇佣合同通常包含临时工作集体协议(BAP / DGB或iGZ / DGB)的参考条款,以排除平等原则。对于所谓的同工同酬,即薪酬平等,自2017年4月1日以来仅在有限的范围内可行。从根本上说,相应的偏差仅限于临时代理商提供给租用人的前九个月(AÜG第8条第2款和第4句,除非适用所谓的行业附加费集体协议(第8条第4款) 2和3AÜG)。

著录项

  • 来源
    《Der Betrieb》 |2020年第8期|M20-M21|共2页
  • 作者

    Alexander Bisseis;

  • 作者单位
  • 收录信息
  • 原文格式 PDF
  • 正文语种 eng
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