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Gestellung arbeitstäglicher Mahlzeiten durch den Arbeitgeber

机译:雇主提供的日常膳食

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摘要

Erhält der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber arbeitstäglich unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten in Form von Essenmarken (Essensgutscheine, Restaurantschecks), so sind diese Sachbezüge nach R 8.1 Abs. 7 Nr. 4 LStR mit dem amtlichen Sachbezugswert zu bewerten, wenn 1. tatsächlich eine Mahlzeit abgegeben wird (Lebensmittel sind nur dann als Mahlzeit anzuerkennen, wenn sie zum unmittelbaren Verzehr geeignet oder zum Verbrauch während der Essenpausen bestimmt sind), 2. für jede Mahlzeit lediglich eine Essenmarke täglich in Zahlung genommen wird, 3. der Verrechnungswert der Essenmarke den amtlichen Sachbezugswert einer Mittagsmahlzeit um nicht mehr als 3,10 € übersteigt und 4. die Essenmarke nicht an Arbeitnehmer ausgegeben wird, die eine Auswärtstätigkeit ausüben.
机译:如果员工以餐券(餐券,餐厅支票)的形式从其雇主那里获得免费或打折的餐食,则这些实物福利应按照R 8.1第7条第4款LStR进行评估,如果1.实际交付了餐食,则带有官方非现金价值。 (只有适合立即食用或打算在休息时间食用的食物才被视为餐食); 2。每餐仅支付一个餐牌,3。餐牌的抵消值是午餐的正式非现金价值最多不超过3.10欧元和4.不能将食品代币发放给在外工作的员工。

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    《Der Betrieb》 |2019年第10期|516-518|共3页
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