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【24h】

Neue Rechtsprechung Arbeitsrecht

机译:劳动法新判例法

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摘要

Der Ausschluss jeglicher Beteiligung des Personalrats bei Kündigungen gegenüber Angestellten auf mit Beamtenstellen von der Besoldungsgruppe A 16 an aufwärts vergleichbaren Stellen in § 68 Nr. 4 PersVG LSA und anderen Personalvertretungsgesetzen verstößt nicht gegen höherrangiges Recht. In § 108 Abs. 2 BPersVG ist zwar als unmittelbar für die Länder geltendes Recht bestimmt, eine durch den Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Beschäftigten sei unwirksam, wenn die Personalvertretung nicht beteiligt worden sei. Hieraus ist jedoch nicht herzuleiten, dass eine Vorschrift wie § 68 Ziff. 4 PersVG LSA, die bei einer Kündigung gegenüber Angestellten in herausgehobener Stellung eine Beteiligung der Personalvertretung nicht vorsieht, rechtsunwirksam ist und die Unwirksamkeit der entsprechenden Kündigung dann unmittelbar aus § 108 Abs. 2 BPersVG folgt.
机译:如果解雇与A级以上公务员相当的职位的雇员委员会,则不包括任何人事委员会的参与,这是PersVG LSA第68号第4号职位和其他员工代表法律中不违反高级法律的行为。 BPersVG的第108条第2款规定,该法律直接适用于联邦各州,如果未涉及雇员代表机构,则由雇主终止雇员的雇佣关系是无效的。但是,不能由此推断出第68条之类的规定。 4 PersVG LSA并未规定,如果在重要职位上发生与雇员的解雇,则需要员工委员会的参与,但在法律上是无效的,相应的解雇也将直接由BPersVG第108(2)条产生效力。

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  • 来源
    《Betrieb und Wirtschaft》 |2000年第16期|p.695-696|共2页
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  • 收录信息
  • 原文格式 PDF
  • 正文语种 ger
  • 中图分类 财政、金融;
  • 关键词

  • 入库时间 2022-08-18 00:24:25

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