Eine krankheitsbedingte Beeinträchtigung infolge Alkoholismus kommt im Falle sog. Unkündbarkeit (hier § 54, § 55 Abs. 1 BAT) je nach den Umständen auch als wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung i. S. von § 54 BAT, § 626 BGB in Betracht. Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zu Grunde: Der Kläger war seit Oktober 1980 bei der Beklagten als Heimerzieher gegen ein durchschnittliches Bruttoeinkommen von monatlich 5 762,50 DM beschäftigt. Zu den Aufgaben des Klägers gehörte es, in einem Wohnheim der Beklagten behinderte pflegebedürftige Menschen zu betreuen. Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien findet der BAT Anwendung. Der Kläger war in der Zeit vom 27. 3. 1991 bis 23. 4. 1991 wegen seiner Alkoholkrankheit in stationärer Heilbehandlung.
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机译:取决于情况,将酒精中毒引起的与疾病相关的损害发生在所谓的非终止治疗(在这里,第BAT第§54、55段),视情况而定,这是导致异常终止的重要原因。 S. of§54 BAT,§626 BGB。该决定基于以下事实:自1980年10月以来,原告已被告雇用为家庭护理工人,每月平均总收入为5 762.50德国马克。原告的职责之一是在被告的宿舍里照顾需要照顾的残疾人。最佳可行技术适用于双方的雇佣关系。申请人从1991年3月27日至1991年4月23日因酒精中毒住院治疗。
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