Eine Eigenkapitalveränderungsrechnung (statement of stockhol-ders' equity) wird sowohl durch die SEC-Normen als auch durch die allgemeineren US-GAAP in APB Opinion No. 12 gefordert. Nach APB Opinion No. 12 ist sie lediglich für das abgelaufene Geschäftsjahr aufzustellen; nach der Regulation S-X hingegen für alle Jahre, für die auch eine GuV präsentiert wird, d. h. i. d. R. auch für zwei Vorjahre. Nach beiden Normen stellt die Eigenkapital-veränderungsrechnung nicht zwingend eine eigenständige Jahresabschlusskomponente dar. Sie kann auch mit anderen Rechenwerken kombiniert oder im Anhang gezeigt werden.
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