Jahrelang wurde zäh verhandelt. Doch er gilt immer noch: der komplizierte, kaum nachvollziehbare Vorschriftenwust der alten Verpackungsverordnung. Pfandbedroht sind Einwegverpackungen, wenn darin Bier oder Mineralwasser abgefüllt ist, nicht aber wenn es sich um Limonade oder Fruchtsaft handelt. Aus unterschiedlichen Motiven waren alle angetreten, gerade dies zu vermeiden, der Bundesumweltminister, die Länder, Handel und Industrie. Zynisch könnte man sagen: Kreislaufwirtschaft. Aber was ökologisch Sinn macht ist politisch ein Armutszeugnis. Am Ende des Polit-Marathons standen die Ablehnung des Zwangspfands ä la Trittin und ein Novellierungs-vorschlag der Länderkammer, der Handel und Industrie bis an die Grenzen belastet. Aber der Bundesumweltminister negiert den Willen des Verfassungsorgans. Er setzt darauf, dass die Verbraucher weiter ihrem Convenience-Verhalten folgen und damit die Mehrweganteile in den jetzt noch pfandfreien Getränkesegmenten allmählich absenken. Letztendlich gäbe es dann doch Pfand für alle Getränke.
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