Die Frist des § 215 I 1 BauGB für die Geltendmachung von Mängeln bei der Aufstellung eines Bebauungsplans wird durch vor der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses erhobene Einwendungen nicht gewahrt. Der pauschale Hinweis auf die Rügepflicht für „Mängel in der Abwägung" in der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses ist irreführend und nicht geeignet, den Lauf der Rügefrist des § 215 I 1 BauGB in Gang zu setzen.
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机译:在宣布法令决议之前没有提出异议,无法满足第215 I 1 BauGB节规定的在制定开发计划中存在缺陷的最后期限。在章程决议公告中一概提及“平衡不足”的缺陷通知义务具有误导性,不适合开始§215 I 1 BauGB的通知期。
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