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7 Unzulässige Drittwiderklage des planenden Generaunternehmers gegen Bauherrn

机译:7规划总承包商针对客户的不允许的第三方反诉

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摘要

1. Zur Unzulässigkeit einer isolierten Drittwiderklage des Planers und Generalunternehmers gegen den Bauherrn, § 33 ZPO. 2. Die Zulassung einer Drittwiderklage ist nicht mit Überlegungen der Prozessökonomie zu begründen, wenn auf Grund unterschiedlicher Verträge mit unterschiedlichen Pflichten (hier: Bauleistungen/Bauplanungen) ein unterschiedlicher Prozessstoff vorliegt. (Leitsatz 2 von der Redaktion)
机译:1.计划者和总承包商不得针对客户提出孤立的第三方反诉,《 ZPO》第33条。 2.如果由于具有不同义务的不同合同(此处为:建筑工程/施工计划)而提供了不同的过程材料,则在考虑过程经济学的情况下不应接受第三方反诉。 (编辑指导原则2)

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