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【24h】

Vorauseilender Gehorsam der Gerichte schon vor Inkrafttreten der Bauvertragsrechtsreform?

机译:在建筑合同法改革生效之前,法院是否要服从法院?

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摘要

DasOLG Dresden hat in Leitsatz6seinesUrteilsvom 19.10.2016 entschieden, dass ein baumangelgeschädigter Bauherr den bauüberwachenden Architekten nicht in Anspruch nehmen kann, wenn er die Nachbesserung durch den Unternehmer nicht zulässt. Diese Zeitschrift titelt mit „Keine Haftung des bauüberwachenden Architekten bei nachbesserungsbereitem Bauunternehmer". So mancher Architekt, Kammern und diverse Verbände mögen schon Jubelsprünge machen: „Endlich ist die gesamtschuldnerische Haftung der Architekten weg!" Doch Vorsicht gegenüber allzu schnellen Schlussfolgerungen ist geboten, ganz abgesehen von dem damit einhergehenden Wegfall des Gesamtschuldnerausgleichsanspruchs. Gedanken hierzu wird dieser Beitrag skizzieren. Zudem bietet sich ein Ausblick auf das in den Startlöchern stehende neue Bauvertragsrecht im BGB an. Das Monstrum an Buchstabenparagrafen (§§ 650 a - 650 v) kennt in Buch 2 „Recht der Schuldverhältnisse", Abschnitt 8 „Einzelne Schuldverhältnisse", Titel 9 „Werkvertrag und ähnliche Verträge" den Untertitel 2. „Architektenvertrag und Ingenieurvertrag" und dort den § 650t mit der amtlichen Überschrift „Gesamtschuldnerische Haftung mit dem bauausführenden Unternehmer".
机译:德累斯顿OLG原则上于2016年10月19日裁定,因建筑缺陷而受损的房屋所有人,如果不允许承包商进行改进,则不得利用监督建筑师。该杂志的标题是“如果建筑承包商需要改进,则建筑师在监督施工方面不承担任何责任。”一些建筑师,商会和各种协会可能已经欢呼雀跃:“建筑师的连带责任终于消失了!”但是,对于结论过于迅速的结论必须谨慎行事,除了共同债务人赔偿要求的相关损失外。这篇文章将概述对此的想法。对于即将发布的BGB中的新建筑合同法,也有展望。字母段落(§§650a-650 v)中的怪兽在第二册“义务法”,第8节“个人义务”,标题9“工作合同和类似合同”中都知道副标题2。“建筑师的合同和工程合同”,以及§650t,标题为“与承包商的连带责任”。

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