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7 Feststellung der Vergaberechtswidrigkeit vor Schadensersatz - Hochtief AG Ⅱ

机译:7损害赔偿前违反公共采购法的判定-Hochtief AGⅡ

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摘要

1. Art. 2 VI der Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21.12. 1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge in der durch die Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 über die Konzessionsvergabe geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Verfahrensregelung wie der im Ausgangsverfahren streitigen nicht entgegensteht, die die Möglichkeit der Geltendmachung eines zivilrechtlichen Anspruchs wegen des Verstoßes gegen Bestimmungen über öffentliche Aufträge und die Vergabe öffentlicher Aufträge der Voraussetzung unterwirft, dass eine Schiedsstelle bzw. - bei einer gerichtlichen Überprüfung des Beschlusses dieser Schiedsstelle - ein Gericht die Rechtsverletzung rechtskräftig feststellt.
机译:1. 12月21日理事会指令89/665 / EEC第2条VI 1989年关于在授予公共供应和建筑合同的背景下应用审查程序的法律和行政规定的协调,该版本在2014年2月26日欧洲议会和理事会关于授予特许权的2014/23 / EU指令中进行了修订它不妨碍国家程序规则(例如在主程序中所讨论的规则)的方式,该规则规定了主张侵犯公共合同条款和授予公共合同的民事权利的可能性,这取决于仲裁委员会的要求,或者-在对法院的司法审查中该仲裁委员会的决定-法院裁定是否违反法律。

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