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Darlegungs- und Beweislast für zweckwidrige Verwendung von Baugeld

机译:举证责任和不当使用工程款的证据

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摘要

1. Der Empfänger von Baugeld muss dessen zweckgerechte Verwendung darlegen und erforderlichenfalls beweisen (An-schluss an BGH, NZBau 2010, 746 = NZM 2010,919). 2. Der Geschäftsführer einer GmbH ist gem. § 823 II BGB iVm § 1 BauFordSiG persönlich schadensersatzpflichtig, wenn und soweit die GmbH eine einem ausführenden Bauunternehmer zustehende Werklohnforderung vor ihrer masselosen Insolvenz nicht mehr erfüllt und der Geschäftsführer die zweckgerechte Verwendung des Baugelds, das die von ihm geführte Gesellschaft in die offene Forderung übersteigender Höhe erhalten hat, nicht darlegen und beweisen kann. 3. Der Geschäftsführer eines Bauträgers kann die von dessen Nachunternehmer berechneten Massen nicht pauschal bestreiten, insbesondere dann nicht, wenn er die Rechnung insoweit nicht zeitnah beanstandet hat. 4. Die Schadensersatzpflicht des Geschäftsführers einer GmbH wegen Betrugs kann nicht mit der schlichten Behauptung begründet werden, diese sei bei Vertragsschluss entweder zahlungsunfähig oder zahlungsunwillig gewesen. (Leitsätze 3 und 4 von der Redaktion)
机译:1.建筑货币的接受者必须证明其预期用途,并在必要时证明其用途(与BGH的关系,NZBau 2010,746 = NZM 2010,919)。 2. GmbH的常务董事是acc。 §823 II BGB结合§1 BauFordSiG个人承担赔偿责任,如果且在有限责任公司破产之前,由于该公司不再履行其对执行承包商的工作工资要求,而该董事总经理则不能合理地使用建筑资金,则由他管理的建筑资金,由该公司在公开索赔中由他管理的超出金额的款项收到,无法解释和证明。 3.房地产开发商的董事总经理不能对分包商计算的质量提出异议,尤其是如果他未及时反对发票的话。 4.有限责任公司常务董事的欺诈责任不能用简单的说法来证明是合理的,即这是无力偿债或在合同订立时不愿付款。 (编辑团队的准则3和4)

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