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【24h】

Keine Geltung des AEUV bei nicht-prioritären Dienstleistungen ohne grenzüberschreitenden Bezug - Oftalma Hospital

机译:TFEU​​不适用于非优先非跨界服务-Oftalma Hospital

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摘要

1. Ein öffentlicher Auftraggeber ist bei der Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags, der unter Art. 9 der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18.6.1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge in der durch die Richtlinie 97/5 2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13.10.1997 geänderten Fassung fällt und für den daher grundsätzlich nur die Art. 14 und 16 dieser Richtlinie gelten, gleichwohl auch verpflichtet, die Grundregeln und die allgemeinen Grundsätze des AEUV, insbesondere die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Nicht-diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit sowie die daraus folgende Pflicht zur Transparenz, zu beachten, sofern dieser Auftrag zum Zeitpunkt der Vergabe einen eindeutig grenzüberschreitenden Bezug hat, was zu prüfen Sache des vorlegenden Gerichts ist. 2. Art. 27 III der Richtlinie 92/50/EWG ist dahin auszulegen, dass er nicht für öffentliche Aufträge über Dienstleistungen des Anhangs IB dieser Richtlinie gilt.
机译:1.订约当局正在授予公共服务合同,该合同受理事会指令92/50 / EEC 18.6.1992中关于协调公共服务合同授予程序的第97条的管辖。 1997年10月13日的欧洲议会和理事会EC,因此本指令仅第14条和第16条适用,但也必须遵守TFEU的基本规则和一般原则,尤其是平等对待和如果在裁决时该命令与跨国界有明显联系,则基于国籍的非歧视以及因此而具有的透明性义务,有待转介法院审查。 2.指令92/50 / EEC的第27条III解释为意味着它不适用于本指令附件IB中所列服务的公共合同。

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