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【24h】

Rechtsschutz durch Verbandsklage —Zum Fortentwicklungsbedarf des umweltbezogenen Rechtsschutzsystems—

机译:通过集体诉讼提起的法律保护(需要进一步开发环境法律保护系统)

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摘要

Umweltrechtliche Verbandsklagen werden nach wie vor als Fremdkörper im deutschen Verwaltungsrecht angesehen. Dies spiegelt sich in restriktiven Zulässigkeitsanforderungen und in einer beschränkten gerichtlichen Kontrolldichte wider. Durch aktuelle Entwicklungen des EG-Rechts wird der systembedingte Ausnahmecharakter deutscher Verbandsklagen in Frage gestellt: Die gemeinschaftsrechtliche Umsetzung der Aarhus-Konvention hat unter anderem zur Verankerung von Verbandsklagerechten in der UVP- und IVURichtlinie geführt, deren nationaler Umsetzungsbedarf nicht durch die im Bundes- und Landesnaturschutzrecht vorhandenen Verbandsklagen gedeckt wird. Neben Einzelanpassungen geht mit den europarechtlichen Anforderungen ein Funktionswandel umweltrechtlicher Verbandsklagen einher: Außer ihrer bisherigen materiellen umweltschützenden Zielrichtung erfüllen sie zukünftig auch eine Kontrollfunktion im Hinblick auf demokratische Beteiligungsrechte. Diese interessenbezogene und partizipatorische Doppelnatur altruistischer Verbandsklagen sowie systembedingte deutsche Inkohärenzen lassen eine Gesamtanpassung deutscher Verbandsklagen auf dem Niveau des Gemeinschaftsrechts sachgerecht erscheinen. Eine solche Ausweitung überindividuellen Rechtsschutzes muss nicht zu einer verfassungsrechtlich unzulässigen Einschränkung des Individualrechtsschutzes führen. Um den Ausnahmecharakter umweltrechtlicher Verbandsklagen im deutschen Individualrechtsschutzsystem aufzuzeigen, wird der Beitrag zunächst ihre gesetzlichen Voraussetzungen und ihre gerichtliche Prüfdichte analysieren (A), um anschließend den durch die europarechtlichen Vorgaben erforderlichen Umsetzungsbedarf aufzuzeigen (B). Der mit der gemeinschaftsrechtlichen Anpassung einhergehende Funktionswandel umweltrechtlicher Verbandsklagen (C) leitet über zu der Frage einer Fortentwicklung des umweltbezogenen Rechtsschutzsystems auf dem Niveau des Europarechts (D). Die hiergegen bestehenden verfassungsrechtlichen Einwände werden sodann diskutiert (E). Abschließend wird u. a. aufgrund der fortschreitenden Ausdehnung überindividueller Klagerechte in anderen Rechtsgebieten die Entwicklung eines Gesamtkonzepts überindividuellen Rechtsschutzes vorgeschlagen (F).
机译:在德国行政法中,仍将环境法诉讼视为外国机构。这反映在限制性的可接纳性要求和有限的司法控制密度上。欧共体法律的最新发展令人质疑德国协会行动的与系统相关的特殊性质:根据共同体法律实施的《奥胡斯公约》,除其他外,将协会行动权锚定在UVP和IVU准则中,而国家执行的需求并非来自联邦和州自然保护法中的规定。现有的集体行动。除个人适应措施外,欧洲法律要求还伴随着协会提起的环境诉讼职能的变化:除了其先前的实质性环境保护目标之外,它们还将在将来对民主参与权发挥控制作用。利他主义集体行动的这种基于利益和参与性的双重性质,以及与系统有关的德国矛盾,使得在共同体法律层面对德国集体行动进行整体调整似乎是适当的。扩大个人法律保护并不一定会导致宪法上不允许的对个人法律保护的限制。为了说明环境诉讼在德国个人法律保护体系中的特殊性质,本文将首先分析其法律要求和司法审查密度(A),然后说明欧洲法律要求的实施要求(B)。与共同体法律下的适应相关的环境诉讼(C)功能的变化导致了在欧洲法律(D)层面进一步发展环境法律保护体系的问题。然后讨论现有的宪法异议(E)。最后,你。一个。由于个人法律权利在其他法律领域的逐步扩展,提出了个人法律保护总体概念的发展(F)。

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