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>Das Aufstellen von Fallen (Fußangeln und sog. Schwanenhälse) stellt eine Jagdausübung dar. Eine Ausübung der Jagd liegt auch dann vor, wenn dabei billigend in Kauf genommen wird, dass auch Menschen in die Fallen geraten können. Keine ordnungsrechtliche Re
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Das Aufstellen von Fallen (Fußangeln und sog. Schwanenhälse) stellt eine Jagdausübung dar. Eine Ausübung der Jagd liegt auch dann vor, wenn dabei billigend in Kauf genommen wird, dass auch Menschen in die Fallen geraten können. Keine ordnungsrechtliche Re