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Innovativer Föderalismus? – Das österreichische Naturschutzrecht zwischen Deregulierungsdruck und Europäisierung

机译:创新的联邦制? -放松管制压力与欧洲化之间的奥地利自然保护法

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摘要

Die Angelegenheiten des Natur- und Landschaftsschutzes stellen im Bundesstaat Österreich eine wichtige und vergleichsweise abgerundete Landeskompetenz dar. Sie sind in den Kompetenzartikeln der Bundesverfassung nicht ausdrücklich erwähnt und fallen daher unter die Generalklausel des Art. 15 Abs. 1 der Bundesverfassung (B-VG) und damit in die ausschließliche Zuständigkeit der Länder in Gesetzgebung und Vollziehung. Dies bedeutet freilich nicht, dass in der Praxis nicht zahlreiche Abgrenzungsfragen auftauchen würden, weil eine Vielzahl von Umweltschutzkompetenzen, wie etwa das Wasserrecht und das Forstrecht der Gesetzgebungskompetenz des Bundes zugewiesen sind.
机译:自然和景观保护问题代表了奥地利州的一项重要且相对完善的州权限,联邦宪法的权限条款中未明确提及,因此属于联邦宪法(B-VG)第15条第1款的一般条款,因此,联邦政府在立法和执法方面的专有权。当然,这并不意味着在实践中就不会出现许多划界问题,因为联邦政府的立法权限分配了许多环境保护能力,例如水法和林业法。

著录项

  • 来源
    《Natur und Recht》 |2007年第2期|85-89|共5页
  • 作者

    Peter Bu?j?ger;

  • 作者单位

    Institut für F?deralismus, Innsbruck;

  • 收录信息
  • 原文格式 PDF
  • 正文语种 eng
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