Seit der Einführung des Umweltschadensgesetzes finden sich in Genehmigungsbescheiden oder Baugenehmigungen zunehmend Auflagen, die eine „Umweltbaubegleitung" fordern. Die Umweltbaubegleitung (UBB) ist bei diversen Bauvorhaben zu finden. Das Ziel der UBB ist die Beachtung aller gesetzlichen Umweltvorschriften, Normen und Regelwerke, die Einhaltung der naturschutzrechtlichen Vorgaben aus der Baurechtserlangung sowie die Vermeidung von Umweltschäden, den dadurch entste-henden Kosten und Zeitverzögerungen. Dabei sind es nicht immer nur die großen Infrastrukturprojekte, sondern zunehmend auch kleinere Bauvorhaben unterschiedlichs-ter Vorhabenträger, bei denen eine UBB zur Auflage gemacht wird. Eine Konkretisierung der Aufgaben der UBB ist den Genehmi-gungen dabei oft nicht zu entnehmen. So bleibt die Frage nach den Rahmenbedingungen, den fachlichen Inhalten, dem Einsatz-zeitpunkt, den Zuständigkeiten und der Abgrenzung gegenüber anderen Leistungen sowie nach der Vergütung häufig offen.
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