Leitsätze der Redaktion 1. Für die gerichtliche Zustellung eines Schriftstücks in deutscher Sprache an ein im Ausland ansässiges Unternehmen kommt es hinsichtlich dessen Sprachverständnisses als Empfänger nicht auf die persönlichen Fähigkeiten der Mitglieder der Geschäftsleitung, sondern auf die Organisation des Unternehmens insgesamt an. Maßgeblich ist, ob auf Grund der Art und des Umfangs der Geschäftstätigkeit in einem bestimmten Land davon ausgegangen werden kann, dass in dem Unternehmen Mitarbeiter vorhanden sind, welche sich um rechtliche Auseinandersetzungen mit den Kunden in der Landessprache kümmern können. Insofern hat eine Gesamtwürdigung unter Berücksichtigung aller Umstände zu erfolgen.
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