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BMEL: Internethandel mit Lebensmitteln überwachen

机译:BMEL:与食物监控互联网交易

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摘要

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) plant im Bereich des Internethandels eine Befugnis für die Landesbehörden zur verdeckten Probenahme bei Lebensmitteln. Dazu soll eine Anpassung des Vierten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel-und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) sowie anderer Vorschriften erfolgen. Es ist eine Regelung vorgesehen, die besagt, dass im Fall von Tieren oder Waren, die durch Einsatz von „Fernkommunika-tionstechniken" angeboten werden, Proben amtlich genommen werden dürfen, ohne dass sich die Behörde zu erkennen geben muss. Zudem soll es der Behörde ermöglicht werden, gegenüber dem Onlinehändler den Kaufpreis sowie angefallene Versandkosten zu verlangen. Dadurch sollen Onlinehändler gleichgestellt werden mit konventionellen Unternehmen, die nach § 43 Abs. 4 LFGB für Proben keine Entschädigung erhalten.
机译:联邦营养和农业部(BMEL)计划在互联网上的互联网贸易领域,为国家当局进行食物中隐藏的抽样。为此,制定修改食品和饲料代码(LFGB)和其他法规的第四级法律的适应。提供了一种方案,规定说明在使用“远程通信技术”提供的动物或商品的情况下,可以假设样本,而没有权力识别。它也应该是权威允许购买价格以及与在线零售商相比的费用。这将等于与根据§33ABS的常规公司的在线零售商,该公司没有根据§33ABS的补偿。4 LFGB用于样品。

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    《Multimedia und Recht》 |2020年第6期|Ⅻ-Ⅻ|共1页
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