Inhaltsstoffe im Internet zum Onlinekauf angebotener Naturkosmetikprodukte sind wesentliche Informationen i.S.v. § 5a Abs. 2 UWG, die der Verbraucher benötigt, um eine informierte geschäftliche Entscheidung zu treffen, und deren Vorenthalten geeignet ist, den Verbraucher zu eine geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte.
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