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Beschlagnahme von E-Mails im Serverbereich - Wie weit reicht der Schutzbereich von Art. 10 Abs. 1 GG?

机译:没收服务器区域中的电子邮件-第10条第10款的保护区域有多远

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摘要

Der Meinungs- und Informations-austausch in E-Mails hat sich als schnelle, billige und flexible Art der Kommunikation etabliert. Korrespondierend hierzu ist das Bedürfnis der Strafverfolgungsbehörden gewachsen, E-Mails zur Aufdeckung von Straftaten zu beschlagnahmen. Es ist bisher ungeklärt, unter welchen strafprozessualen Voraussetzungen eine Beschlagnahme von Daten, die dem Empfänger auf einem Speicherplatz im Serverbereich zur Verfügung gestellt wurden, möglich ist. Mit den nachstehenden Überlegungen wird die Ansicht vertreten, dass der Schutzbereich des Art. 10 Abs. 1 GG nicht erst mit der körperlich-konkreten Zuordnung der Nachricht an den Empfänger endet, sondern mit der Möglichkeit des Empfängers, auf die Nachricht zugreifen zu können und sie vor dem Zugriff Unberechtigter durch Schutztechniken zu bewahren. In diesem Fall gelten die Art. 1 und 2 GG (informationelles Selbstbestimmungsrecht) mit den entsprechenden strafprozessualen Folgen.
机译:电子邮件中的观点和信息交换已将自身确立为一种快速,廉价和灵活的通信方式。相应地,执法机构查封电子邮件以发现犯罪的需求已经增长。到目前为止,还没有弄清在哪种刑事程序条件下可以没收在服务器区域的存储空间上对接收者可用的数据。以下考虑认为,第10条第1款GG的保护范围并不以将消息物理地和具体地分配给接收者为目的,而是以接收者能够访问消息及其可能性为结尾。通过保护技术防止未经授权的访问。在这种情况下,适用第1条和第2条GG(知情权自决权)在刑事诉讼方面具有相应的后果。

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