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【24h】

BGH: Sächsischer Ausschreibungsdienst

机译:BGH:撒克逊人的招标服务

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摘要

Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: a) Stehen Art. 7 Abs. 1 und 5, Art. 9 der Richtlinie 96/ 9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 11.3.1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken einer Regelung in einem Mitgliedstaat entge- gen, nach der eine im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlichte amtliche Datenbank (hier: eine systematische und vollständige Sammlung aller Ausschreibungsunterlagen aus einem Bundesland) keinen sui-generis-Schutz i.S.d. Richtlinie genießt? b) Für den Fall, dass Frage a) zu verneinen ist: Gilt dies auch, wenn die (amtliche) Datenbank nicht von einer staatlichen Stelle, sondern in deren Auftrag von einem privaten Unternehmen erstellt worden ist, dem sämtliche ausschreibenden Stellen dieses Bundeslands ihre Ausschreibungsunterlagen unmittelbar zur Veröffentlichung zur Verfügung stellen müssen?
机译:以下问题已提交给欧洲法院进行初步裁定:a)是艺术。 1996年3月11日关于违反成员国法规的数据库的法律保护,根据该法规,为了官方利益而发布的旨在获取一般信息的官方数据库(此处是:系统而完整地收集来自一个联邦州的所有招标文件)不会提供专门的保护标清政策享有吗? b)如果对问题a)的回答是否定的:如果(官方)数据库不是由政府机构创建的,而是由私有公司代表的,(联邦)州所有招标机构向其提供招标文件的(官方)数据库,这是否也适用立即可以发布?

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