1. Bei der „Sofort Kaufen"-Option von eBay gibt der Verkäufer ein bindendes Angebot ab. 2. Entspricht eine Belehrung über das Widerrufsrecht des Verbrauchers dem Mustertext gem. Anlage 2 zu § 14 BGB-InfoV, so stellt dies zumindest keinen erheblichen Wettbewerbsverstoß dar, selbst wenn die Belehrung unvollständig ist.
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