Eine isolierte Ortsangabe i.V.m. einer bundesweit gültigen Telefonnummer in einer Internetwerbung einer Partnervermittlung wird von den angesprochenen Verkehrskreisen dahingehend verstanden, dass das werbende Unternehmen den oder einen Unternehmenssitz in der angegebenen Stadt aufweist. Erwarten wird der Verbraucher eine auf den Sitz des Unternehmens konzentrierte Tätigkeit, wobei die Angabe eines einzigen Orts in der Werbung indiziert, dass dort der Firmensitz sei. Die Werbung ist irreführend bei einer lediglich teilweisen Beschäftigung einer freien Mitarbeiterin am dort angegebenen Ort.
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