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BGH: SIM-Karten-Nutzung in GSM- Gateways

机译:BGH:GSM网关中使用SIM卡

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摘要

Ein Unternehmen, das für bestimmte TK-Dienstleistun-gen eine marktbeherrschende Stellung hat, handelt grunds?tzlich nicht missbr?uchlich, wenn es Zugang zu dem von ihm beherrschten Markt nur unter den von der Regulierungsbeh?rde nach § 21 TKG festgesetzten Bedingungen gew?hrt. Mit am 30.8.2006 im ABI. ver?ffentlichter Verfügung der BNetzA wurde die Muttergesellschaft von E-Plus dazu verpflichtet, ?Betreibern von ?ffentlichen Telefonnetzen die Zusammenschaltung mit ihrem Mobiltelefonnetz an ihrem Vermittlungsstellenstandort zu erm?glichen, über die Zusammenschaltung Verbindungen in ihr Netz zu terminieren und zum Zwecke dieser Zu-gangsgew?hrung Kollokation sowie im Rahmen dessen Nachfragern oder deren Beauftragten jederzeit Zutritt zu diesen Einrichtungen zu gew?hren".
机译:在某些电信服务中处于主导地位的公司,如果仅在监管机构根据《电信法》第21条规定的条件下准入其主导的市场,则从根本上来说不会采取不正当行为。听随着2006年8月30日在ABI。正如BNetzA所发布的那样,E-Plus的母公司有义务使“公共电话网络的运营商可以在其交换位置与他们的移动电话网络互连,以使用互连来终止与其网络的连接,并且为此目的在客户或其代理商的框架内,随时可以并置这些设备,并允许他们使用这些设备。”

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    《Multimedia und Recht》 |2010年第11期|p.786-790|共5页
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  • 正文语种 ger
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