Der EuGH hat (U. v. 4.10.2011 - Rs. C-403/08 - Football Association Premier Le-ague und C-429/08- Murphy; MMR wird das Urteil demnächst m. Anm. Stie-per veröffentlichen) entschieden, dass ein Lizenzsystem für die Weiterverbreitung von Fußballspielen, das Rundfunkanstalten eine gebietsabhängige Exklusivität für einzelne Mitgliedstaaten einräumt und den Fernsehzuschauern untersagt, diese Sendungen in den anderen Mitgliedstaaten mittels einer Decoderkarte anzusehen, gegen das Unionsrecht verstößt. Die Football Association Premier League (FAPL) betreibt die Premier League in England, und vermarktet die Rechte zur Fernsehausstrahlung. Sie räumt den Rundfunkanstalten ein ausschließliches Recht für die Live-Ausstrahlung der Spiele der Premier League nach Gebieten ein.
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