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BVerwG: Medienrechtliche Unbedenklichkeit der Fusion Springer/ ProSiebenSat.1 muss neu geprüft werden

机译:BVerwG:必须重新审查Springer / ProSiebenSat.1合并的媒体法律无害性

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摘要

1. Nach Erledigung eines Begehrens auf rundfunkkon-zentrationsrechtliche Unbedenklichkeitsbestätigung besteht ein Rehabilitationsinteresse an einer Fortsetzungs-feststellungsklage, wenn die Ast. durch die ausdrücklich ablehnende Haltung der KEK und der Landesmedienanstalt zu einer rundfunkrechtlichen Übernahmeabsicht auch für jedes zukünftige entsprechende Vorhaben mit einer drohenden Verweigerung der Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 29 Satz 3 RStV „bemakelt" ist. 2. § 26 Abs. 2 RStV ist nicht als abschließende Regelung dahingehend zu verstehen, dass vorherrschende Meinungsmacht nur bei Vorliegen der darin normierten Voraussetzungen angenommen werden dürfe, insbesondere also das Erreichen der dort genannten Schwellenwerte erfordere.
机译:1.根据广播集中法完成无害证明书的请求后,分支机构在继续进行宣告性判决中具有恢复利益。由于KEK和国家媒体机构对每个未来相应项目的广播接管意图表示明显的否定态度,而根据第29条第3款即将拒绝无害证书的规定,RStV被“污损”了应当理解为,只有在满足其中指定的先决条件,尤其是要达到指定的阈值的情况下,才能假定主流意见。

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    《Multimedia und Recht》 |2011年第4期|p.265-270|共6页
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