Die rechtliche Bewertung des Handels mit gebrauchter Software war eines der zentralen Themen im Urheberrecht. Besondere Aufmerksamkeit in diesem Zusammenhang erhielt der Vorlagebeschluss des BGH (19) an den EuGH in der Sache Oracle gegen UsedSoft. Mit Spannung erwartet wurde auch die Padawan-Entscheidung des EuGH (41). Laut EuGH seien „Abgaben für Privatkopien" auf Vervielfältigungsmedien, die von Unternehmen und Freiberuflern zu anderen Zwecken als Privatkopien erworben werden, nicht mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar. Frank (37) weist darauf hin, dass durch das Urteil in Sachen Padawan die Harmonisierung des Urheberrechts deutlich vorangetrieben werde. Jani/Ebbinghaus (38) stellen klar, dass der EuGH ausdrücklich gebilligt habe, dass die Mitgliedstaaten für die den Urhebern zustehende Vergütung eine Abgabe auf Vervielfältigungsgeräte und -dienstleistungen einführen. Bei der Frage der Vergütungshöhe kommt Dreier (36) zu dem Ergebnis, dass in der Praxis einer hinreichend pauschalierenden Verhandlungslösung der Vorzug einzuräumen sei. Auch die Reichweite des Auskunftsanspruchs gem. § 101 UrhG war Bestandteil einer Vielzahl von Urteilen (s. a. Schwerpunkts).
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