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Ⅵ. Schwerpunkt 6: Urheberrecht

机译:Ⅵ。优先级6:版权

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摘要

Die rechtliche Bewertung des Handels mit gebrauchter Software war eines der zentralen Themen im Urheberrecht. Besondere Aufmerksamkeit in diesem Zusammenhang erhielt der Vorlagebeschluss des BGH (19) an den EuGH in der Sache Oracle gegen UsedSoft. Mit Spannung erwartet wurde auch die Padawan-Entscheidung des EuGH (41). Laut EuGH seien „Abgaben für Privatkopien" auf Vervielfältigungsmedien, die von Unternehmen und Freiberuflern zu anderen Zwecken als Privatkopien erworben werden, nicht mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar. Frank (37) weist darauf hin, dass durch das Urteil in Sachen Padawan die Harmonisierung des Urheberrechts deutlich vorangetrieben werde. Jani/Ebbinghaus (38) stellen klar, dass der EuGH ausdrücklich gebilligt habe, dass die Mitgliedstaaten für die den Urhebern zustehende Vergütung eine Abgabe auf Vervielfältigungsgeräte und -dienstleistungen einführen. Bei der Frage der Vergütungshöhe kommt Dreier (36) zu dem Ergebnis, dass in der Praxis einer hinreichend pauschalierenden Verhandlungslösung der Vorzug einzuräumen sei. Auch die Reichweite des Auskunftsanspruchs gem. § 101 UrhG war Bestandteil einer Vielzahl von Urteilen (s. a. Schwerpunkts).
机译:二手软件交易的法律评估是版权法的核心问题之一。在这方面,在甲骨文针对UsedSoft的Oracle案中,BGH(19)向ECJ提出的参考顺序受到了特别关注。欧洲法院对帕达万的裁决也倍受期待(41)。根据欧洲法院的说法,公司和自由职业者出于非私人复制目的购买的生殖媒体上的“私人复制费”与欧盟法律不符,弗兰克(37)指出,帕达旺裁决已实现统一。贾尼/埃宾豪斯(Jani / Ebbinghaus)(38)明确指出,欧洲法院已明确批准成员国对提交人的报酬提供复制设备和服务征费。结果是,在实践中应优先选择价格固定的协商解决方案。

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