Auch im Jahr 2013 beschäftigten sich Rspr. und Lit. im Urheberrecht mit dem Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG und dem Handel mit „gebrauchten" Softwarelizenzen. Der EuGH befass-te sich in einem Vorabentscheidungsverfahren mit der Auslegung des Begriffs der öffentlichen Wiedergabe. Überrascht hat der BGH mit seiner Entscheidung, die „kleine Münze" auch in Fällen der angewandten Kunst anzuwenden. In der Lit. beschäftigte man sich zunehmend mit dem neuen Leistungsschutzrecht für Presseverleger.
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