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OLG München: Unterzeichnung auf elektronischem Schreibtablett genügt nicht der Form

机译:OLG慕尼黑:在电子平板电脑上签名还不够

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摘要

Das OLG München hat (U. v. 4.6.2012 -19 U 771/12; MMR wird das Urteil demnächst veröffentlichen) rechtskräftig entschieden, dass die Unterzeichnung eines Verbraucherdarlehensvertrags auf einem elektronischen Schreibtablett nicht der erforderlichen Form genügt.Der Kläger erwarb im März 2011 in einem Fachmarkt ein Fernsehgerät, zu dessen Finanzierung ihm auf einem elektronischen Schreibtablett ein Kreditvertragsformular der später beklagten Bank nebst Hinweisen auf sein Widerrufsrecht vorgelegt wurde.
机译:OLG慕尼黑(U. v。4.6.2012 -19 U 771/12; MMR将在短期内发布判决)最终做出判决,认为在电子书写板上签定消费者贷款合同是不够的。原告于2011年3月收购在一家专卖店里,有一台电视机用作为融资用的电视机,他从银行收到了一份信贷合同表,后来在电子写字板上被起诉,并附有他的提款权信息。

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    《Multimedia und Recht》 |2012年第9期|p.QT8|共1页
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