首页>
外文期刊>Der Betrieb
>Auf elektronischem Weg übermittelte Revision mit entsprechender Signatur ist seit dem 1. 12. 2004 zulässig - Seit dem 1.1. 2006 können bei den FG im Land NRW Erledigungserklärungen auf elektronischem Weg mit entsprechender Signatur wirksam abgegeben werden - Zur Bedeutung der monetären Beschränkung einer qualifizierten elektronischen Signatur
【24h】
Auf elektronischem Weg übermittelte Revision mit entsprechender Signatur ist seit dem 1. 12. 2004 zulässig - Seit dem 1.1. 2006 können bei den FG im Land NRW Erledigungserklärungen auf elektronischem Weg mit entsprechender Signatur wirksam abgegeben werden - Zur Bedeutung der monetären Beschränkung einer qualifizierten elektronischen Signatur
Mit Gesellschaftsvertrag vom 4. 12. 2000 gründete die Klägerin zusammen mit N eine GbR. Gegenstand der GbR war der Handel mit . . .bedarf, die Organisation und Durchführung von ...kursen, die Organisation und Durchführung von Ausstellungen, der Betrieb eines...salons sowie die Erbringung von ...leistungen. Zum 30. 4. 2004 schied N aus der GbR aus.rnDas FA ordnete im Jahr 2005 die Durchführung einer Bp bei der GbR betreffend die gesonderte und einheitliche Feststellung von Einkünften, die USt sowie die GewSt jeweils für den Zeitraum 2001 -2003 an. Einwendungen gegen die Prüfungsanordnung wurden nicht erhoben. Nachdem das FA Ende Juni 2005 mit der angeordneten Prüfung begonnen hatte, erweiterte es mit weiterer Prüfungsanordnung vom 14.7.2005 den Prüfungszeitraum auf das Jahr 2004. Die Prüfungsanordnung vom 14. 7. 2005 gab das FA sowohl N als auch der Klägerin jeweils „als ehemalige Gesellschafter der zum 30. 4. 2004 aufgelösten GbR für" die GbR bekannt. Der dagegen von der Klägerin eingelegte Einspruch war erfolglos.
展开▼