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BGH: Prioritätsprinzip bei Internet-adresse von Wählervereinigungen - Freie Wähler

机译:BGH:选民协会互联网地址的优先原则-免费选民

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摘要

1. Für die Namen von Wählervereinigungen gilt das strenge Prioritätsprinzip gem. § 4 Abs. 1 PartG nicht. Für ihre originäre Unterscheidungskraft ist es daher erforderlich. aber auch ausreichend, dass eine bestimmte beschreibende Verwendung nicht festzustellen ist. 2. Der Verkehr geht davon aus, dass bei Wählervereinigungen nachgestellte geographische Angaben bei im Übrigen gleicher Bezeichnung ebenso wie bei Parteien auf bestehende organisatorische Verbindungen hinweisen.
机译:1.严格优先原则第4节(1)PartG没有。因此,必须具有其原始独特性。而且还足以确定某些描述性用途。 2.流量假设在选民协会中重新制定的地理信息具有与当事方相同的名称,表明存在现有的组织联系。

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    《Multimedia und Recht》 |2012年第7期|p.459-460|共2页
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