Leitsatz der Redaktion Eine Kassenärztliche Vereinigung, die ihren Mitgliedern Router eines bestimmten Herstellers kostenlos zur Verfügung stellt, handelt nicht hoheitlich, sondern geschäftlich i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG. Sie fördert hiermit in sachlich nicht gebotener und damit wettbewerbswidriger Weise den Wettbewerb des entsprechenden Anbieters.
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