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LG München I: Darlegungs- und Beweislast für Störerhaftung in Filesharing-Fällen

机译:LG慕尼黑I:举证责任和干扰文件共享案件的责任证明

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摘要

1. Ein Anschlussinhaber ist in Filesharing-Fällen nicht gehalten, die i.R.d. sekundären Darlegungslast vorgebrachten Tatsachen auch zu beweisen, um die tatsächliche Vermutung dafür, dass er für die Rechtsverletzung verantwortlich ist, zu entkräften. Eine Umkehr der Beweislast ist mit der sekundären Darlegungslast ebenso wenig verbunden wie eine über die prozessuale Wahrheitspflicht und Erklärungslast hinausgehende Verpflichtung des Anschlussinhabers, dem Prozessgegner alle für seinen Prozesserfolg benötigten Informationen zu verschaffen. 2. Trägt der Anschlussinhaber vor, dass er weder einen WLAN-Router noch einen DSL-Router besitze, womit eine Verbindung ins Internet möglich sei, so kann nicht davon ausgegangen werden, dass ein Dritter in zurechenbarer Weise diese Zugangseinrichtungen hinzugefügt hat. 3. Der Gesetzgeber hat keine Gefährdungshaftungstat-bestände für den Betrieb eines Internetanschlusses vorgesehen. Einen solchen begründet auch die Störerhaftung nicht.
机译:1.连接保持器不保存在文件共享的情况下,通常情况下还提供证据以证明次要举证责任,以使他对侵权行为负责的实际推定无效。举证责任的逆转与次要举证责任几乎没有关系,只是超出了程序持有人的程序真理和解释性负担的义务,即向对手提供其程序成功所需的所有信息的义务。 2.如果订户声称他既没有WLAN路由器也没有DSL路由器,无法与Internet进行连接,则不能假定第三方以可归因的方式添加了这些访问设备。 3.立法者未对互联网连接的运行承担任何责任。过错责任不能证明这一点。

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  • 来源
    《Multimedia und Recht》 |2013年第6期|396-398|共3页
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