Mit dem vom Bundeskabinett am 27.8.2014 beschlossenen Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bun-desdatenschutzgesetzes soll die Unabhängigkeit der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) gestärkt werden. Die BfDI soll zum 1.1.2016 in eine neue, eigenständige Oberste Bundesbehörde mit Dienstsitz in Bonn überführt und damit aus den Strukturen des Bundesministehums des Innern herausgelöst werden. Die bisherigen Bestimmungen zur Dienstaufsicht und zur Rechtsaufsicht sollen entfallen und die Beauftragte soll damit zukünftig ausschließlich der parlamentarischen und gerichtlichen Kontrolle unterliegen.
展开▼