Das OLG Hamm hat (U. v. 15.5.2014-22 U 60/13; MMR wird die Entscheidung demnächst veröffentlichen) festgestellt, dass beim Download-Erwerb von Audiodateien dem Käufer, anders als bei physischen Datenträgern, das Kopieren und das Weiterveräußern der erworbenen Computerdatei untersagt werden kann. Die Beklagte, ein Online-Versandhandel, vertreibt über ein Internetportal Werke der Literatur in gedruckter Form, als E-Books in Textform oder als Hörbücher mittels Audiodateien. Die digitalen Produkte bietet sie sowohl auf CD oder zum Download an. Beim Download verwendet die Beklagte AGB, die dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ausschließlich zum persönlichen Gebrauch verschaffen und es ihm untersagen, den gespeicherten Download zu kopieren oder weiterzuveräu-ßern. Der Kläger, ein Verbraucherschutzverein, hält diese Bedingungen mit Blick auf § 17 UrhG für unzulässig. Die Klage vor dem LG Bielefeld (MMR-Aktuell 2013, 349559 (Ls.)) blieb erfolglos.
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机译:OLG Hamm(U. v。15.5.2014-22 U 60/13; MMR将很快发布决定)发现,购买音频文件进行下载时,与物理数据载体不同,购买者复制并转售了可以禁止获取计算机文件。被告是一家在线邮购公司,通过互联网门户网站销售印刷形式的文学作品,文本形式的电子书或使用音频文件的有声书籍。这些数字产品可通过CD获得或下载。下载时,被告会使用条款和条件,这些条款和条件为客户提供了简单,不可转让的专有使用权,仅供个人使用,并禁止其复制或转售保存的下载内容。原告(消费者保护协会)认为,就第17条UrhG而言,这些条件是不可接受的。 LG Bielefeld(MMR-Aktuell 2013,349559(Ls。))之前的诉讼未成功。
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