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OVG NRW: Ausschluss von der Nutzung einer kommunalen Internet-Domain

机译:OVG NRW:排除使用市政互联网域

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摘要

1. Ein Anspruch auf Zulassung zur Nutzung kommunaler Einrichtungen besteht nur i.R.d. Zweckbestimmung der öffentlichen Einrichtung nach Maßgabe der jeweiligen Benutzungsordnung sowie in den Grenzen der vorhandenen Kapazitäten. 2. Bei Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen oder bei anderweitigen (zu erwartenden) Rechtsverletzungen bei der Nutzung der öffentlichen Einrichtung ist ein Ausschluss von der Benutzung zulässig. 3. Eine Gemeinde darf eine von ihr als kommunale Einrichtung betriebene Internet-Domain sperren, wenn deren Nutzer über diese Internet-Domain Verletzungen des Persönlichkeitsrechts Dritter begeht.
机译:1.通常只准许使用市政设施。根据相应的使用规定并在可用容量的限制内使用公共设施。 2.如果在使用公共设施时违反了使用条款或其他(预期)法律,则禁止使用。 3.如果市政当局的用户通过该Internet域名侵犯了第三方的人身权利,则该市政当局可以阻止其作为市政设施运营的Internet域名。

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    《Multimedia und Recht》 |2015年第11期|775-776|共2页
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  • 正文语种 ger
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