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【24h】

LG München I: Zulässigkeit von Werbeblockern

机译:LG慕尼黑I:广告拦截器的可接纳性

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摘要

1. Das Angebot und der Vertrieb einer Werbeblocker-Software stellen keine wettbewerbswidrige Behinderung dar. Denn es sind die Internetnutzer, die auf Grund einer autonomen und eigenständigen Entscheidung den Werbeblocker installieren und hierdurch die Anzeige der Werbung verhindern. Außerdem liegt kein Wettbewerbsverhältnis vor. 2. Durch Werbeblocker werden Urheberrechte nicht verletzt. 3. Kartellrechtliche Ansprüche wegen des Vertriebskonzepts von Adblock Plus bestehen jedenfalls im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht.
机译:1.广告拦截软件的提供和发行不会构成反竞争的障碍,因为是互联网用户根据自主和独立的决定安装广告拦截器,从而阻止了广告的展示。另外,没有竞争关系。 2.广告拦截器不侵犯版权。 3.在任何情况下,目前都没有基于Adblock Plus销售概念的反托拉斯索赔。

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    《Multimedia und Recht》 |2015年第10期|660-671|共12页
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