Das OLG München hat (B. v. 27.4.2015 - 18 W 591/15; MMR wird die Entscheidung demnächst veröffentichen) Google im Wege einer einstweiligen Verfügung verboten, innerhalb seiner Suche ein bestimmtes Suchergebnis zu veröffentlichen. Das Verbot ist explizit auf Deutschland beschränkt. Hintergrund war, dass bei Eingabe des Namens eines Unternehmens in Kombination mit dem Wort „Betrugsverdacht" ein Suchergebnis erschien, das zu einem Blogeintrag führte, der fälschlicherweise den Eindruck erweckte, gegen das Unternehmen werde wegen eines Betrugsverdachts staatsanwaltschaftlich ermittelt.
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机译:慕尼黑OLG(B. v。27.4.2015-18 W 591/15; MMR决定将很快发布)禁止Google在其搜索中发布特定搜索结果的禁令。该禁令明确限于德国。其背景是,当将公司名称与“可疑欺诈”一词一起输入时,出现搜索结果,导致博客条目错误地给人以公共公司正对可疑欺诈进行调查的印象。
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