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【24h】

BGH: Verwendung fremder Bilder im Internetvertrieb - CT-Paradies

机译:BGH:在互联网销售中使用外国图片-CT天堂

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摘要

1. Ein Vervielfältigungsstück eines Werks i.S.v. § 10 Abs. 1 UrhG liegt auch dann vor, wenn ein Werk in das Internet gestellt worden ist. 2. Eine Person ist nur dann i.S.v. § 10 Abs. 1 UrhG in der üblichen Weise auf dem Vervielfältigungsstück eines Werks als Urheber bezeichnet, wenn die Angabe an einer Stelle angebracht ist, wo bei derartigen Werken üblicherweise der Urheber benannt wird, und die Bezeichnung inhaltlich erkennen lässt, dass sie den Urheber dieses Werks wiedergibt. 3. Eine Angabe vermag nur dann die Vermutung der Urheberschaft (§ 10 Abs. 1 UrhG) zu begründen, wenn der Verkehr darin die Bezeichnung einer natürlichen Person erkennt.
机译:1.某种意义上的作品的副本如果将作品放置在互联网上,则第10条第(1)款也适用。 2.一个人只有i.S.v. §10第1款UrhG,通常指复制指定为作者的作品,前提是该信息附加在通常以该作品的作者姓名命名的地方,并且其内容表明该作品的作者作品再现。 3.声明只能证明作者身份的推定是合理的(第10条第1款UrhG),如果流量能够识别其中的自然人的名字。

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  • 来源
    《Multimedia und Recht》 |2015年第4期|262-267|共6页
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