Das BMJV teilte mit, dass die Bundesregierung am 21.1.2015 den vom BMJV vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption beschlossen hat. In diesem Rahmen hat sich die Bundesregierung auch auf eine Erhöhung des Strafrahmens für § 202c StGB geeinigt. Der Gesetzentwurf soll das deutsche Strafrecht an die verbindlichen Vorgaben aus dem EU-Rahmenbeschluss zur Bekämpfung der Bestechung im privaten Sektor anpassen und darüber hinaus die Voraussetzungen für eine Ratifizierung des Strafrechtsübereinkommens des Eu-roparats und seines Zusatzprotokolls schaffen.
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