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OLG Düsseldorf: Erhöhte Sicherungspflichten eines Hotspot-Betreibers nach Abmahnung

机译:OLG杜塞尔多夫:警告后,热点运营商的安全责任增加

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摘要

1. Wer einen offenen WLAN-Hotspot betreibt, kann zur Sicherung des Internetanschlusses durch Einrichtung eines Passworts verpflichtet sein, um Urheberrechtsverletzungen über den Internetanschluss zu verhindern oder zumindest zu erschweren. Dies gilt unabhängig davon, ob der Hotspot-Betreiber gewerblich oder privat handelt. Stellt der Anschlussinhaber den Hotspot privat zur Verfügung, kann jedenfalls eine anlassbezogene Verschlüsselung verlangt werden. Hiernach haftet der private Betreiber des offenen WLAN-Hotspots als Störer auf Unterlassen, wenn er es nach einer Abmahnung wegen einer von seinem Anschluss aus begangenen Urheberrechtsverletzung unterlässt, die zu diesem Zeitpunkt marktüblichen Sicherungen ihrem Zweck entsprechend anzuwenden und Dritte diesen Anschluss (erneut) missbräuchlich nutzen, um urheberrechtlich geschützte Werke in Internettauschbörsen einzustellen.
机译:1.可能需要任何操作开放WLAN热点的人通过设置密码来保护Internet连接,以防止或至少使通过Internet连接的版权侵权复杂化。无论热点运营商是进行商业交易还是私人交易,这都适用。如果订户私下提供热点,则可以请求特定于事件的加密。据此,开放式Wi-Fi热点的私人运营商如果因其连接侵犯版权而受到警告后,未能按照目的使用此时在市场上惯用的备份,并且再次(再次)滥用此连接,则有责任采取行动。将受版权保护的作品放在互联网交流中。

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