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【24h】

LG Würzburg: Löschpflichten von Inhalten durch Anbieter sozialer Medien

机译:LGWürzburg:社交媒体提供商删除内容的义务

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摘要

1. Ein Anbieter eines sozialen Netzwerkes (hier: Face-book) ist weder Täter noch Gehilfe der von Dritten auf seiner Plattform veröffentlichten Verleumdungen. Daher greift die Haftungsprivilegierung des § 10 TMG und der Anbieter kann nicht verpflichtet werden, die auf seiner Plattform veröffentlichten Inhalte proaktiv auf eine mögliche Rechtsverletzung hin zu untersuchen und ggf. zu löschen. 2. Vor allem muss der Anbieter kein kompliziertes, kostspieliges und auf Dauer angelegtes System errichten, das die gespeicherten Inhalte überwacht und sich auch auf jede zukünftige Beeinträchtigung bezieht. 3. Lediglich auf einen konkreten Hinweis hin sind rechtswidrige Inhalte zu beseitigen. Dazu ist die Durchführung einer geografischen Zugriffsbeschränkung (sog. Geoblo-cking) ausreichend.
机译:1.社交网络的提供者(此处为Face-book)既不是第三方在其平台上发布诽谤的罪魁祸首,也不是其诽谤的助手。因此,适用第10条TMG的责任特权,并且提供商无义务主动检查其平台上发布的内容是否可能违反法律,并在必要时将其删除。 2.最重要的是,提供商不必建立一个复杂,昂贵且长期的系统,该系统可以监视存储的内容并与将来的任何损害相关。 3.非法内容只能在明确通知后才能删除。为此,实施地理访问限制(所谓的地理封锁)就足够了。

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