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LG München I: Kein Eilrechtsschutz gegen Access-Provider bei selbst verursachter fehlender Dringlichkeit

机译:LG慕尼黑I:在自发缺乏紧急性的情况下,没有针对访问提供商的紧急法律保护

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摘要

1. Das Verhalten des Klägers, dem zu entnehmen ist, dass er die Angelegenheit selbst nicht als dringend ansieht, kann der Annahme der Dringlichkeit entgegenstehen. 2. Der Umstand, dass möglicherweise ein Vorgehen gem. § 7 Abs. 4 TMG analog notwendig ist, ändert an der Möglichkeit der Inanspruchnahme der Access-Provider nichts. 3. Löst bereits der Hinweis auf irgendeine gleichartige vorangegangene Urheberrechtsverletzung die Annahme einer Verhaltenspflicht auf Seiten des Anschlussinhabers aus, so muss sich dies gleichsam spiegelbildlich auch auf die Anforderungen i.R.d. Dringlichkeit beim Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durch den Rechteinhaber auswirken.
机译:1.申请人的行为表明他认为此事本身并不紧急,可能会与紧急情况相抵触。 2.事实根据第7(4)条是TMG所必需的,不会改变使用访问提供程序的可能性。 3.如果对任何先前类似的侵犯版权的提及触发了订户方面的行为责任,则通常必须是要求的镜像。向权利持有人请求禁止令时的紧急性。

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