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【24h】

Kartell- oder Datenschutzrecht: BKartA untersagt Facebook die Zusammen-führung von Nutzerdaten

机译:反托拉斯法或数据保护法:BKartA禁止Facebook合并用户数据

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摘要

Das Bundeskartellamt (BKartA) hat am 7.2.2019 in einer Entscheidung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens Facebook die weitere Nutzung seiner Nutzungsbedingungen in der aktuellen Fassung untersagt. Nach der Einschätzung der Wettbewerbsbehörde sind die Vertragskonditionen im Verhältnis zu Facebook-Nutzern (Verbrauchern) weder datenschutzrechtlich zulässig noch wettbewerbsrechtlich angemessen und stellen insbesondere im Hinblick auf den Umfang der Datenverarbeitung und -zusammenführung einen Missbrauch der Marktmacht des Unternehmens dar. Der Medienkonzern darf künftig Nutzerdaten seiner verschiedenen Tochterunternehmen und Nebendienste sowie von Dritt-Websites nur noch dann zusammenführen, wenn dazu eine ausdrückliche und freiwillige Einwilligung des Nutzers vorliegt. Der einwilligungslosen Sammlung und vor allem Kombination dieser Daten hat das BKartA nun einen Riegel vorgeschoben. Die Zusammenführung der auf Facebook selbst gesammelten Daten sowohl mit Daten, die auf den konzerneigenen Websites und Apps gesammelt werden, als auch mit solchen von Dritt-Websites bedarf nach der Entscheidung des BKartA nun einer ausdrücklichen und vor allem freiwilligen Einwilligung des betroffenen Nutzers. Das Kriterium der Freiwilligkeit setzt dabei nach Auffassung der Behörde zwingend voraus, dass die Nutzung der Facebook-Dienste nicht von der Erteilung der Einwilligung abhängig gemacht werden darf - eine Nutzung von Facebook also auch dann möglich sein muss, wenn die Einwilligung zur Datenzusammenführung nicht erteilt wird. Facebook wird folglich dazu verpflichtet, sein Geschäftsmodell dahingehend abzuändern, dass die Datenverarbeitung konzernintern getrennt wird, wenn keine Nutzereinwilligung vorliegt - eine Art konzerninterne Entflechtung des Datenverarbeitungsprozesses. Hinsichtlich der Verfolgung von Nutzerverhalten im Internet außerhalb von Facebook-Diensten ist darüber hinaus bereits die Sammlung von Nutzerdaten laut der Entscheidung des BKartA nur mit freiwilliger Einwilligung möglich. Während nach der Entscheidung also zwar die Sammlung von Daten durch Facebook und seine Dienste zulässig ist und Facebook auch die Nutzung der Dienste weiterhin davon abhängig machen darf, dass die Daten, die bei ihrer Nutzung anfallen, verarbeitet werden, wird das Unternehmen zur Anpassung seiner Nutzungs- und Datenverarbeitungskonditionen im Hinblick auf die Zusammenfüh- rung von Daten zwischen den verschiedenen Diensten sowie hinsichtlich der Sammlung von Daten auf Drittseiten verpflichtet. Dafür hat das BKartA Facebook eine viermonatige Frist zur Vorlage entsprechender Lösungsmöglichkeiten gesetzt.
机译:Bundeskartellamt(BKartA)在2019年2月7日的一项决定中禁止在其当前版本中进一步使用其使用条款,这是Facebook行政程序的一部分。根据竞争管理机构的评估,与Facebook用户(消费者)有关的合同条款在数据保护法下既不被允许,在竞争法下也不适用,并且构成了公司的市场支配力,尤其是在数据处理和合并范围方面仅在用户明确表示并自愿同意的情况下,才合并不同的子公司和辅助服务以及第三方网站。 BKartA现在已停止未经同意即最重要的是将这些数据合并在一起的数据收集。根据BKartA的决定,现在将Facebook本身收集的数据与在集团自己的网站和应用程序上收集的数据以及第三方网站的数据进行合并,需要得到相关用户的明确且首先是自愿的同意。当局认为,自愿性标准的前提是,不得将Facebook服务的使用依赖于同意的授予-因此,如果未获得对数据合并的同意,则也必须可以使用Facebook 。因此,Facebook有义务更改其业务模式,以便在没有用户同意的情况下将数据处理在组内分开-一种组内数据处理过程的捆绑。关于在Facebook服务之外的Internet上跟踪用户行为,根据BKartA的决定,只有在获得自愿同意的情况下,才能收集用户数据。因此,在做出决定之后,允许Facebook和其服务收集数据,并且Facebook可能会继续根据使用这些服务时所生成的数据来使用这些服务,但该公司正在调整其使用方式-有关各种服务之间的数据合并和第三方数据收集的数据处理条件。 BKartA Facebook为提交适当的解决方案设定了四个月的截止日期。

著录项

  • 来源
    《Multimedia und Recht》 |2019年第3期|137-138|共2页
  • 作者

    Thomas Hoeren;

  • 作者单位

    Universität Münster und Mitherausgeber der MMR;

  • 收录信息
  • 原文格式 PDF
  • 正文语种 ger
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